PPUG
Ready

Pradtke macht sie ppug ready

Wie unterstützt mich TIMEOFFICE bei der wirksamen Darstellung der PpUG?

Mit TIMEOFFICE können Sie die PpUG unkompliziert darstellen und überwachen.

Entweder direkt im Dienstplan. Oder über eine gesonderte Auswertung der nicht eingehaltenen PpUG, aufgeschlüsselt nach Schichten und Monaten je Organisationseinheit, für die verpflichtende Quartalsmeldung.

Überwachung der PpUG im Dienstplan

TIMEOFFICE errechnet die PpUG automatisch anhand der Belegungsdaten und weist sie direkt im Dienstplan aus. Dabei berücksichtigt TIMEOFFICE automatisch den zulässigen Höchstanteil für Pflegehilfskräfte. Im Dienstplan können Sie dann die Personalbesetzung einsehen – getrennt nach Pflegefachkräften und Pflegehilfskräften. Dadurch sind Sie zu jedem Zeitpunkt in der Lage zu erkennen, an welchen Tagen die geforderten PpUG nicht eingehalten werden oder welche zusätzliche Freizeiten möglich sind.

Berechnung der Personalbesetzung für die PpUG

Auch das stundenweise anwesende Personal muss bei der Berechnung berücksichtigt werden. Daher können Sie wechselnde Einsatzorte innerhalb eines Tages in TIMEOFFICE dokumentieren – und so auf kurzfristige Engpässe reagieren.

Mit dem Berechnungsnachweis in TIMEOFFICE können Sie die Berechnungen nachvollziehen – und Sie erhalten einen detaillierten Überblick, in dem die Personalbesetzungen pro Stunde aufgeschlüsselt ist.

Quartals- und Jahresmeldung

Die geforderten Quartalsmeldungen können Sie einfach und unkompliziert aus TIMEOFFICE erzeugen. Diese Datei erhält das richtige Format zum Upload im Datenportal des InEK. Für Sie bedeutet das: Kein Aufwand für die manuelle Erfassung.

Die Jahresmeldung wird dann automatisch duch das Datenportal des InEK aus den abgegebenen Quartalsmeldungen erzeugt. Sie müssen an dieser Stelle nichts mehr machen.

Das sagen TIMEOFFICE-Kunden

„Für mich ist die Umsetzung und Einhaltung der PpUG eine der zentralen Herausforderungen der strategischen Personalallokation – auch vor dem Hintergrund des drängenden Fachkräftemangels. Mit TIMEOFFICE können wir nicht nur die PpUG überwachen, sondern auch Prognosen erstellen und unseren Mitarbeitenden dadurch eine verlässliche, sechswöchige Vorausplanung bieten, auch in den Abteilungen, in denen die PpUG gelten.“

Thomas Weyers, Pflegedirektor
St. Josef Krankenhaus Moers

 

„Diese TIMEOFFICE-Features unterstützt und entlastet nicht nur im Alltag, sondern geben uns einen echten Pack-an für die PpUG. Deshalb sehen wir auch dem Ganzhausansatz vergleichsweise gelassen entgegen.“

Theo Geerling, Stabsstelle Pflegedirektion mit Aufgabenschwerpunkt EDV
St. Josef Krankenhaus Moers

Belegungsdaten

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Belegungsdaten aus der Mitternachtsstatistik über eine KIS-Schnittstelle direkt in TIMEOFFICE importieren. Das unterstützt Sie außerdem bei der schnellen und reibungslosen Umstellung auf den Ganzhaus-Ansatz im Jahr 2021.

Um besser planen zu können, können Sie darüber hinaus eine Prognose zur Bettenbelegung in TIMEOFFICE erfassen. Diese Werte werden dann bereits bei der Erstellung eines Soll-Dienstplans berücksichtigt.

Personaldaten für das InEK

Über 800 Einrichtungen wurden Anfang des Jahres aufgefordert, verschiedene Daten kurzfristig bis spätestens 15. März 2019 an das InEK zu übermitteln. Darunter auch einige unserer Kunden.

Mit Hilfe der gesammelten Informationen möchte das Institut die PpUG weiterentwickeln.

  • Die geforderten Personaldaten sollen für die z. T. noch nicht von den PpUG betroffenen Bereiche Geriatrie, Herzchirurgie, Neurologie, Unfallchirurgie und/oder Intensivmedizin erhoben werden.
  • Das Formular weicht von den für die PpUG vorgegebenen Quartalsmeldungen ab.
  • Es sieht etwa eine Differenzierung nicht nur in Pflegefach- und Pflegehilfskräfte vor, sondern fordert zusätzlich eine Aufschlüsselung in weitere Fachkräfte/Gesundheitsberufe, Auszubildende und weitere Hilfskräfte.
  • Es müssen je Qualifikationsgruppe die geleisteten Arbeitsstunden je Tag und Schicht angegeben werden.
  • Auch die von Springern geleisteten Stunden müssen anteilig in der Datenerhebung berücksichtigt werden.

Da diese Erhebung sehr aufwendig ist, unterstützen wir Sie bei der Ermittlung der benötigten Personaldaten durch TIMEOFFICE.

Sie müssen sich nicht um die komplexe und aufwändige Personaldatenerhebung kümmern, sondern erhalten von uns das vollständig ausgefüllte Formular.

Da das Institut bereits in Aussicht gestellt hat, in naher Zukunft erneut und regelmäßig Daten erheben zu wollen, können wir mit unsere Lösung auch alle noch kommenden Abfragen abbilden, zu denen Sie aufgrund erneuter notarieller Auslosung seitens des InEK verpflichtet sein könnten.

Boris Redlich
Leiter Vertrieb

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Sie haben Fragen, möchten uns und unsere Softwarelösungen & Services kennen lernen und außerdem mehr darüber erfahren, wie Sie die PpUG mit TIMEOFFICE wirksam überwachen können? Gerne präsentieren wir live bei Ihnen vor Ort. Kontaktieren Sie uns!

Wer begleitet mich und macht mich schlau in Sachen PpUG?

Wir. Mit unserem dreistündigen Fachseminar „PpUG – Erlösabschläge vermeiden & zukunftsgerichtet planen“ machen wir Sie fit in Sachen PpUG-Verordnung und deren Auswirkungen. In Webinar-Form zeigen wir Ihnen anhand umfangreicher Analysen, wo welcher Handlungsbedarf besteht und wie Sie damit umgehen. Darüber hinaus informieren wir Sie über verschiedene Möglichkeiten, wie Sie kurzfristigen Arbeitsausfall kompensieren können. Bei Interesse senden Sie uns einfach eine E-Mail an campus@pradtke.de oder Sie rufen uns an 0234 45984-35.

Zudem bieten wir Ihnen passende Produkttrainings an, die Sie direkt in die Lage versetzen, die PpUG in TIMEOFFICE wirksam zu überwachen.

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Was sind die PpUG ?

Durch die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) möchte das BMG die Personalausstattung in Krankenhäusern verbessern und damit eine sichere und gute Behandlung von Patient*innen weiterhin sicherstellen. Seit dem 1. Januar 2019 gelten die PpUG  zunächst für vier pflegesensitive Krankenhausbereiche (Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie). Ab 2021 folgen dann Vorgaben für die gesamte Pflege im Krankenhaus – mit dem sogenannten Ganzhausansatz.

Wie lauten die Untergrenzen?

Intensivmedizin

Tagschicht: max. 2,5 Patienten pro Pflegekraft
Nachtschicht: max. 3,5 Patienten pro Pflegekraft

Ab 1. Januar 2021 gilt:
Tagschicht: max. 2 Patienten pro Pflegekraft
Nachschicht: max. 3 Patienten pro Pflegekraft

Davon max. 8% Pflegehilfskräfte je Schicht

Geriatrie

Tagschicht: max. 10 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 20% Pflegehilfskräfte)

Nachtschicht: max. 20 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 40% Pflegehilfskräfte)

Unfallchirurgie

Tagschicht: max. 10 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 10% Pflegehilfskräfte)

Nachtschicht: max. 20 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 15% Pflegehilfskräfte)

Kardiologie

Tagschicht: max. 12 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 10% Pflegehilfskräfte)

Nachtschicht: max. 24 Patienten pro Pflegekraft
(davon max. 15% Pflegehilfskräfte)

Wie kann ich sicherstellen,
dass die Untergrenzen eingehalten werden?

Jedes Krankenhaus muss für die einzelnen Monate Durchschnittswerte der Personalbesetzung ermitteln und dabei zwischen verschiedenen Stationen und Schichten unterscheiden. Zudem müssen laut §7 der Verordnung einmal pro Quartal alle Schichten mitgeteilt werden, in der die Quote nicht erfüllt wurde. Hier gilt eine zweiwöchige Meldefirst. Unabhängige Wirtschafts- oder Buchprüfer müssen die Einhaltung der Untergrenzen bestätigen. Krankenhäuser, die sich nicht an die Vorgaben halten und die Grenzen unterschreiten, müssen Vergütungsabschläge hinnehmen.

Welche Sanktionen muss ich
bei Nichterfüllung der PpUG befürchten?

Die Bundesschiedsstelle hat Ende März die Sanktionen weiter konkretisiert: Ergibt die Prüfung im Folgejahr, dass ein Krankenhaus die Mindestpersonalbesetzungen im Durchschnitt eines Monats im abgelaufenen Jahr nicht eingehalten hat, kann das Haus zwischen zwei Sanktionen wählen. Entweder es reduziert für das übernächste Jahr die Fallzahl oder es akzeptiert eine Strafzahlung (Vergütungsabschlag) und behält die Fallzahl bei.

Wie hoch die Vergütungsabschläge sein werden, wird aktuell noch verhandelt. Bereits jetzt ist jedoch klar: Für das erste Jahr – und ggf. auch für die Jahre 2020 und 2021 – sollen die Kostenträger im Rahmen der Budgetverhandlungen die noch zu verhandelnden Abschläge berücksichtigen.